Höhentechnik FÖRSTER
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Produktneuheit - Sprossenabdeckungen jetzt in unserem Online-Shop

01.02.2025

Ab sofort bieten wir in unserem Shop Sprossenabdeckungen zur Überführung von Rundsprossen in rechteckige und rutschhemmende Sprossen an ortsfesten Leitern.

Spätestens seit der Änderung der DIN 18799 Teil 1, im Jahr 2019, sind Rundsprossen als Sicherheitsproblem einzustufen. Die Norm greift hiermit die Vorgaben aus den Technischen Regeln für Betriebsstätten und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit auf. In der Norm heißt es unter Absatz 4.7.3: "Die Trittfläche muss flach und min. 20mm tief sein. Runde sprossen sind nicht zulässig." Weiter heißt es: "Die Ausführung der Sprossenoberfläche hinsichtlich der Rutschhemmung richtet sich nach dem Abgleitrisiko. Falls sich das Abgleitrisiko durch Umwelteinflüsse (Öl, Eis usw.) erhöht, sind besondere Maßnahmen zur Verhinderung des Abgleitens notwendig."
Heißt dies nun alle Leitern mit Rundsprossen müssen ersetzt werden? Nein nicht unbedingt!
Wir haben eine Lösung entwickelt, die es ermöglicht Leitern mit Rundsprossen wieder in einen betriebssicheren und normenkonformen Zustand zu versetzten, ohne die Leiter dabei bautechnisch zu verändern. Sofern die Leiteranlage in allen anderen Punkten den Regelwerken und Vorgaben entspricht, können unsere Sprossenabdeckungen - oder kurz Cover - einfach über die Rundsprosse geklebt werden und überführen diese somit in einen rutschhemmende (R13) und rechteckige Sprossenform.
Die Cover stehen es in den Querschnitten 20x20mm, 25x25mm und 30x30mm zur Verfügung. Die Länge ist grundsätzlich frei wählbar, in unserem Shop finden Sie Standardlängen von 300mm, 400mm und 500mm.

"Geländer haben Vorrang" - Bericht im Magazin für Sicherheitsbeauftragte der DGUV

01.07.2023

Im Magazin für Sicherheitsbeauftragte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) wird ausführlich über uns berichtet.

Titelbild Arbeit und Gesundheit DGUV
https://aug.dguv.de/arbeitssicherheit/flachdach-von-allen-seiten-gesi/
https://aug.dguv.de/wp-content/uploads/2023/07/AuG_4-2023_Gesamt_barrierefrei.pdf